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Mein Nachbar schneidet seine Bäume nicht zurück.
Um Ihre Situation mit dem Nachbarn und den nicht zurückgeschnittenen Bäumen rechtlich zu beurteilen, beziehe ich mich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf die Vorschriften zu nachbarrechtlichen Grenzabständen und Überhang.
Laut § 910 BGB ("Überhang") haben Sie das Recht, herüberragende Zweige eines Baumes zu entfernen, wenn diese von einem Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück ragen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Nachbar nach Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist keine Maßnahmen ergriffen hat. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Nachbarn zuerst auffordern, den Überhang zu beseitigen, und ihm eine angemessene Frist zur Durchführung der Arbeiten setzen.
Ich werde diese Informationen kurz nachschlagen, um ihre Korrektheit zu überprüfen. Anschließend können wir Ihre Situation weiter spezifizieren.
Nach § 910 BGB haben Sie das Recht, herüberragende Zweige eines Baumes oder Strauches von einem Nachbargrundstück abzuschneiden und zu behalten, wenn der Besitzer des Nachbargrundstücks nach einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist die Beseitigung nicht vornimmt. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung Ihres Grundstücks nicht beeinträchtigen【10†quelle】.
Um Ihre spezifische Situation besser zu verstehen und Sie genauer beraten zu können, habe ich einige Fragen:
- Beeinträchtigen die herüberragenden Zweige die Benutzung Ihres Grundstücks?
- Haben Sie bereits Ihren Nachbarn kontaktiert und um die Beseitigung des Überhangs gebeten?
- Falls ja, haben Sie eine Frist zur Beseitigung gesetzt und ist diese bereits abgelaufen?
Die Äste sind auf Brust höhe. Nein hab ich nicht nicht.
Da die herüberragenden Äste auf Brusthöhe sind, könnten sie die Benutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen. Ihr erster Schritt sollte sein, Ihren Nachbarn zu kontaktieren und ihn höflich zu bitten, den Überhang zu beseitigen. Es ist ratsam, ihm eine angemessene Frist zur Durchführung dieser Maßnahme zu geben. Dokumentieren Sie diese Kommunikation am besten schriftlich.
Wenn Ihr Nachbar innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert oder die Beseitigung verweigert, haben Sie gemäß § 910 BGB das Recht, die Äste selbst zu entfernen. Beachten Sie dabei, dass Sie vorsichtig vorgehen und keinen unnötigen Schaden am Baum oder Strauch verursachen.
Bitte setzt ein Schreiben an den Nachbarn auf.
Gerne, hier ist ein Muster für ein Schreiben an Ihren Nachbarn:
Sehr geehrte/r [Name des Nachbarn],
ich wende mich an Sie wegen einer Angelegenheit, die unser beider Grundstücke betrifft. Mir ist aufgefallen, dass einige Äste Ihrer Bäume auf mein Grundstück herüberragen. Diese befinden sich auf Brusthöhe und beeinträchtigen die Nutzung meines Grundstücks.
Ich möchte Sie daher bitten, die herüberragenden Äste zu entfernen. Ich schlage vor, dass Sie hierfür eine Frist bis zum [Datum, ca. 2-4 Wochen in der Zukunft] setzen. Ich hoffe, dass wir diese Angelegenheit auf freundliche und nachbarschaftliche Weise lösen können.
Sollten Sie bis zum genannten Datum keine Möglichkeit haben, die Äste zu entfernen, bitte ich um eine kurze Rückmeldung, damit wir eventuell eine alternative Lösung finden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Bitte passen Sie das Schreiben an Ihre persönlichen Umstände an und geben Sie konkrete Daten und Informationen ein. Es ist wichtig, dass der Ton des Schreibens höflich und kooperativ bleibt.